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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen von Wagner Consulting gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Gegenstand unserer Leistungen sind insbesondere Beratungs-, Projektsteuerungs-, Projektmanagement-, Organisationsentwicklungs-, Analyse-, Strukturierungs-, Koordinations-, Begleit- und Unterstützungsleistungen im Bau-, Immobilien-, Energie- und Unternehmensumfeld.

2.2 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der von uns geschuldeten Leistungen sind ausschließlich das jeweilige Angebot, der Einzelvertrag, die Auftragsbestätigung und ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schulden wir keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen, terminlichen oder sonstigen Erfolg, keine bestimmte Förderzusage, keine behördliche Genehmigung und keine mangelfreie Ausführung durch Dritte. Wir schulden die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bzw. fachkundigen Beraters.

2.4 Angaben auf unserer Website, in Broschüren, Präsentationen oder sonstigen Unterlagen stellen keine garantierten Beschaffenheiten oder selbstständigen Zusagen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt uns alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung.

3.2 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder durch Dritte bereitgestellten Informationen, Daten, Pläne, Berechnungen, Unterlagen und Vorgaben, sofern deren Prüfung nicht ausdrücklich von uns übernommen wurde.

3.3 Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlenden, verspäteten oder fehlerhaften Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu unseren Lasten. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand ist gesondert zu vergüten.

4. Leistungserbringung, Termine, Fremdleistungen

4.1 Wir sind berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch eigene Mitarbeiter oder geeignete freie Mitarbeiter, Nachunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen zu erbringen.

4.2 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden. Andernfalls dienen sie lediglich der Orientierung.

4.3 Soweit wir auf Leistungen, Entscheidungen, Auskünfte, Genehmigungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers, von Behörden, Förderstellen, Planern, ausführenden Unternehmen oder sonstigen Dritten angewiesen sind, verlängern sich vereinbarte Leistungszeiten angemessen bei entsprechenden Verzögerungen.

4.4 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

5. Vergütung, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen

5.1 Unsere Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Stunden- oder Tagessatzbasis zu den vereinbarten Sätzen.

5.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.3 Nebenkosten, Reisekosten, Fahrtzeiten, Übernachtungen, Spesen, Druck-, Versand-, Plot-, Prüf-, Mess-, Dokumentations- sowie sonstige projektbezogene Auslagen werden gesondert berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.5 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.

5.6 Kommt der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen nicht nur unerheblich in Verzug, sind wir nach vorheriger Ankündigung berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

6. Abnahme

6.1 Eine förmliche Abnahme findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder wenn wir ausnahmsweise einen konkret definierten werkvertraglichen Leistungserfolg schulden.

6.2 Im Übrigen gelten unsere Leistungen mit Erbringung, Übergabe, Präsentation, Übersendung oder Bereitstellung der jeweiligen Arbeitsergebnisse als vertragsgemäß erbracht, ohne dass es einer gesonderten Abnahme bedarf.

7. Rechte an Arbeitsergebnissen und Unterlagen

7.1 An Angeboten, Konzepten, Analysen, Berichten, Präsentationen, Planungsständen, Dokumentationen, Berechnungen, Dateien, Visualisierungen, Fotografien, Texten, Tabellen, Modellen, Vorlagen, Methoden und sonstigen Arbeitsergebnissen behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.

7.2 Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des konkreten Auftrags erstellten und bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne oder vertraglich vorausgesetzte Zwecke, soweit sich aus Angebot oder Einzelvertrag nichts anderes ergibt.

7.3 Eine Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Nutzung über den vertraglich vorausgesetzten Zweck hinaus ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform zulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

7.4 Vor vollständiger Bezahlung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis fälligen Forderungen dürfen unsere Arbeitsergebnisse nur widerruflich genutzt werden.

8. Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden.

8.2 Als vertraulich gelten insbesondere technische, wirtschaftliche, organisatorische, projektbezogene und kaufmännische Informationen, Unterlagen, Daten, Kalkulationen, Inhalte und Kenntnisse, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.

8.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die
a) allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein bekannt werden,
b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
c) von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offenbart wurden oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung offengelegt werden müssen.

8.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für fünf Jahre fort.

9. Haftung

9.1 Wir haften unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
d) in sonstigen Fällen, in denen eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.

9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Nachunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

9.5 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9.6 Für Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Grundlage unserer Empfehlungen getroffen werden, sowie für Leistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, Behördenentscheidungen, Förderentscheidungen, Genehmigungen oder Ausführungsleistungen Dritter haften wir nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen.

10. Höhere Gewalt

10.1 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Streik, rechtmäßige Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Netzwerkausfälle, Ausfälle von Kommunikationssystemen, Cyberangriffe, Pandemien, Naturereignisse oder sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse, befreien uns für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

10.2 Fristen und Termine verschieben sich in angemessenem Umfang entsprechend der Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Soweit im Einzelvertrag nichts anderes geregelt ist, läuft der Vertrag bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

11.2 Dauerschuldverhältnisse oder laufende Beratungsmandate können von jeder Partei mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

11.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.4 Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen, angefallenen Zeiten sowie nicht mehr vermeidbaren projektbezogenen Aufwendungen zu vergüten.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

12.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

12.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

13. Referenznennung

13.1 Wir sind berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung in angemessenem Umfang als Referenz zu benennen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

13.2 Eine Veröffentlichung von Projektinhalten, vertraulichen Details, Vertragsinhalten oder sensiblen Daten erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.

14. Textform, Änderungen, Nebenabreden

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

14.2 Individuelle Abreden, auch wenn sie nach Vertragsschluss getroffen werden, haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

15.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen und für Zahlungen ist unser Sitz, soweit nichts anderes vereinbart ist.

15.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Sitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

16.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, soweit dies rechtlich zulässig ist. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

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